

Der Idealfall, dass die Weisheitszähne in der Zahnreihe genügend Platz finden, wird immer seltener. Ein klinischer Untersuch und eine Röntgen-Übersichtsaufnahme (Orthopantomogramm/OPT) dienen der genauen Weisheitszahnabklärung. Mit dem Patienten wird seine Situation individuell besprochen und anhand der Röntgenbilder und einem Zahn-Modell erklärt.
Die Entfernung der Weisheitszähne kann bei folgenden Symptomen empfohlen werden:
Der operative Eingriff erfolgt in der Praxis. Nach der Anästhesie (Spritze) muss der Zahn vom Zahnfleisch freigelegt werden. Damit die ganze Zahnkrone sichtbar wird, muss manchmal auch der umgebende Knochen entfernt werden. Je nach Lage des Zahnes kann er dann ganz oder in Teilen sorgfältig entfernt werden. Das Wundgebiet wird mittels Nähten und/oder einem Verband verschlossen, damit keine Infektion entsteht. Nach einer Woche erfolgt die erste Wund-Nachkontrolle.
In der Regel wird eine Kauseite behandelt und erst nach deren Abheilung der zweite Eingriff geplant. So ist man immer mit einer gesunden Gebissseite noch kaufähig.
In der Regel müssen Sie die Kosten selber tragen. Es gibt klar umschriebene Punkte, bei welchen die Krankenkasse die Kosten übernimmt, wie zum Beispiel bei einer Zystenbildung oder extremen Verlagerungen. Wir erstellen Ihnen selbstverständlich einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
